ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Arbeitsverträge und alle Beauftragungen. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht direkt nach dem Erhalt und vor Auftragsbeginn dieser AGB Widerspruch einlegt. Nachfolgende Geschäftsbedingungen (AGBs) sind „Best Practise“ und Bestandteil der Verträge oder der vertragsähnlichen Zusammenarbeit mit
Alexander Weiler
Visuelle Kommunikation · Illustration
Mohnweg 3
65510 Hünstetten
im Folgenden „Kommunikationsdesigner“ genannt. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 1. Mündliche Nebenabsprachen
Schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die dem Inhalt dieser AGB widersprechen, bleiben (gemäß § 305b BGB) bindend. Letztere bedürfen aber zwecks Nachweisbarkeit der schriftlichen Bestätigung.
Eine E-Mail gilt als Schriftform.
§ 2. Urheberrechte & Nutzungsrechte
2.1. Entwürfe (sog. Layouts) und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kommunikationsdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2. Der Kommunikationsdesigner überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen, vorher zu definierenden Nutzungsrechte. Der Kommunikationsdesigner bleibt in jedem Fall (auch wenn er das exklusive Nutzungsrecht eingeräumt hat) berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Kommunikationsdesigner und Auftraggeber. Erst nach vollständiger, vereinbarter Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
2.4. Der Kommunikationsdesigner hat das Recht, auf den gedruckten oder digitalen Vervielfältigungsstücken als Urheber namentlich genannt zu werden. Verweigert der Auftraggeber aktiv das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Kommunikationsdesigner eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Kommunikationsdesigners, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 3. Vergütung
3.1. Vergütungen (Honorare und Stundensätze) verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind zahlbar ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Bei der Berechnung nach Aufwand (gemäß vorher vereinbarter Stundensätze) wird jede angebrochene Viertelstunden jeweils aufgerundet.
3.3. Sofern Zusatzkosten oder Sonderauslagen anfallen, beispielsweise für Stockfotos, Schriften oder Proofs, werden diese gesondert und provisionsfrei vergütet. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Kurier- und ähnliche Kosten. Anfallende Portokosten werden in der zeitaktuell geltenden Höhe berechnet.
3.4. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütungshöhe. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, begründen sie kein Miturheberrecht.
3.5. Werden die Entwürfe häufiger oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
§ 4. Fremdleistungen
4.1. Der Kommunikationsdesigner ist berechtigt, zur Auftragserfüllung (nach Absprache mit dem Auftraggeber) notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kommunikationsdesigner hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2. Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
§ 5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Kommunikationsdesigner ist nicht verpflichtet, Programmdateien und Daten aus der eingesetzten (Layout-)software auszuhändigen (auf Datenträger oder via elektronischer Datenübermittlungen). Wünscht dies der Auftraggeber, so ist dies dezidiert vorher schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Kommunikationsdesigner dem Auftraggeber Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Kommunikationsdesigners verändert werden.
5.2. Gefahren und Kosten des Transports von Datenträgern trägt der Auftraggeber.
5.3. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kommunikationsdesigner nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Eine Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an oder durch Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 6. Korrektur, Produktion und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Kommunikationsdesigner vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Dies erfolgt in Form eines Soft- oder idealerweise Kontrakt Proof.*. Nur so kann die Erkennung von technischen Fehlern oder unerwünschten Farbabweichungen gewährleistet werden.
* ISO-zertifiziertes Prüfmittel für die grafische Industrie. Ein Kontrakt Proof (Digital Proof) simuliert die Farbigkeit des Offsetdrucks oder Tiefdrucks farb- und rechtsverbindlich innerhalb der ISO 12647-7.
6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kommunikationsdesigner 5 einwandfreie Muster unentgeltlich.
§ 7. Haftung
7.1. Der Kommunikationsdesigner haftet ausschließlich für Schäden, die er selbst (oder seine Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Endabnahme des Werkes durch den Auftraggeber (in der Regel die schriftliche Freigabe des Druck-PDFs oder des Kontaktproofs vor Weiterleitung an die Produktion) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Kommunikationsdesigner haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Beanstandungen (gleich welcher Art) sind innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 8. Rechte Dritter
8.1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an den Kommunikationsdesigner gesendeten Vorlagen und Materialien (z. B. Stockfotos) befugt ist und diese Materialien frei von den Rechten Dritter sind, bzw. im Sinne des Auftrags rechtlich einwandfrei genutzt werden dürfen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Kommunikationsdesigner, im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Der Grafkikdesigner führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
§ 9. Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner alle zur termingerechten Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sollten sich diese Informationen im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.
§ 10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit übriger Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.